Veröffentlichung von Fotos von VERMEINTLICHEN Gewalttäter im Internet
Die Schweiz ist mit dem Schnellzug auf dem Weg zurück in das Mittelalter. Die Moderne Form des Prangers wird eingeführt. Luzern macht den ersten Schritt. Im Internet werden die Fotos von Verdächtigen aufgeschalten. Die Frage ob man mit solchen Aktionen auch ein unschuldiges Leben zerstören kann stellt sich scheinbar niemand. Die Unschuldsvermutung scheine hier keine Anwendung zu finden. Vorverurteilt und abgestempelt bevor die Gerichte einem einen ordentlichen Prozess ermöglicht haben. Der Arbeitgeber und die Familie davon zu überzeugen, dass man nicht schuld trägt schein anschliessend schwierig. Doch scheinbar kümmert dies wenig. Auch die Frage wer die Auwahl trifft und welche Bilder veröffentlicht werden, schein nicht gross gestellt werden. Der Vergleich mit gesuchten Straftäter welche mit Fahnungsbilder gesucht werden, hinkt. Die Dimension ist eine andere. Während bei der einen Seite klare Beweise auf die Tat und den Täter hinweisen, ist dies trotz heutiger Technik bei Ausschreitungen leider noch nicht möglich. Wie wir aus der Geschichte wissen, sind Fotos immer nur eine Momentanaufnahme und als Beweismittel nur z.T. einsatzfähig. Die Frage ob wir Datenschutz und Freiheit oder Sicherheit wollen kann ich nur mit folgendem Zitat beantworten: They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety. Benjamin Franklin
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26/05/2009 um 20:12
Wenn die Gesellschaft zunehmend babarisiert, inwiefern muss und darf sich die Politik daran anpassen? Das wir in’s Mittelalter zurückdriften steht ausser Frage
26/05/2009 um 20:53
Hallo Milo
Leider wird das Zitat von Benjamin Franklin exponentiell häufig missbraucht. Oder ist es etwa eine neue Mode, dass man vom Opfer- zum Täterschutz übergeht? Ich war an besagtem Spiel in Luzern und begrüsse diese Aktion. Sie war in Luzern nämlich schon einmal erfolgreich. Das alles dient dem Schutz der wahren und richtigen Fans.
Mit deiner Argumentation wäre es somit auch nicht erlaubt, nach Vergewaltigern, Entführern und Mördern zu fahnden, da auch bei diesen die Unschuldsvermutung gilt. Diese ist übrigens gegeben, da nach deren Identifikation immer noch ein Gericht darüber urteilen muss.
Die Bedenken, dass Unschuldige vorverurteilt werden, kann ich nicht teilen. Diese Chaoten waren nur zur Hälfte vermumt, es gibt genügend Filmmaterial von SF und sie wurden beim Eingang ebenfalls gefilmt.
Ich traue unseren Untersuchungsbehörden und der Polizei. Ich stehe ein für Opferschutz (die Fankultur und die Fussballvereine) und die rigorose Durchsetzung des Rechtsstaates. Schluss mit der laissez-faire-Mentalität und der totalen Toleranz.
Schlussendlich dient das alles dir und mir… den wahren Fussball-Fans.
Mit kameradschaftlichem Gruss
Andreas
26/05/2009 um 21:23
Lieber Andreas
als ehemaliger Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes im St. Jakob Park kenne ich die Umgebung sehr gut. Die Sicherheitsdienste leisten zwar eine sehr gute Arbeit – dito die Polizei. Jedoch sind solche Aufnahmen welche in der Hitze des Gefechts gemacht werden meiner Meinung nach nicht beweisfähig. Ob dies für den Pranger reicht? Scheinbar schon. Aber solche auswüchse des Big Brothers sind gefährlich und gehen in die Falsche Richtung.
Gruss
Milo
27/05/2009 um 22:26
Schauen Sie nochmals die angesprochenen Bilder an. Wo stehen diese Leute? Wie sind sie ge- bzw. verkleidet? Was machen sie gerade? Lesen Sie dann nochmals Ihren Text. Und nun sagen Sie mir, wen Sie von diesen dort Dargestellten genau in Schutz nehmen wollen. Person T? Oder Person V? Überlassen Sie den Schutz der Strafrichterin. Sie wird wissen, was sie zu tun hat. NB: Woher will hier überhaupt jemand wissen, ob die Fotografien die einzigen Nachweise sind?
04/06/2009 um 21:45
Ich bin in solchen Fällen GEGEN die Veröffentlichung von Bildern, auch wenn ich die Taten verurteile. Die Aussage von Simon Kopp, Sprecher Polizei Luzern, wonach die Bilder sofort vom Netz genommen werden, wenn ein Geständnis vorliegt, sind einfach nur lächerlich.
Was einmal im Internet ist, bleibt im Internet. Deshalb liegt hier aus meiner Sicht eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor. Bei besonders schweren Straftaten wie Mord, schwerer Körperverletzung (nicht mittlere oder leichte!) ist diese Massnahme in Ordnung, nicht aber in solchen Fällen.
18/06/2009 um 22:17
Ein weiterer Fall skandalöser Anprangerstellung (http://bazonline.ch/basel/land/Wer-kennt-diesen-Mann/story/25730212). Damit könnte ein weiteres “unschuldiges Leben zerstört” werden. Wo bleibt hier der Aufschrei?